Wissen · Stand 3.9.2026
Ein Wartungsvertrag ist der einzige Umsatz, der im Januar schon feststeht.
Er verwandelt einmalige Aufträge in planbaren Umsatz — und bringt dafür eigene Regeln mit. Gegenüber Verbrauchern begrenzt § 309 Nr. 9 BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Laufzeit auf zwei Jahre, die stillschweigende Verlängerung auf ein Jahr und die Kündigungsfrist auf drei Monate. Wird er online geschlossen, kommt die Pflicht zum Kündigungsbutton nach § 312k BGB dazu.
Was bringt ein Wartungsvertrag betriebswirtschaftlich?
Planbarkeit. Ein Betrieb, der zu Jahresbeginn weiß, welcher Umsatz ohnehin kommt, plant Personal anders als einer, der jeden Monat neu akquiriert.
Er bringt außerdem den Kontakt. Wer einmal im Jahr im Haus ist, sieht den nächsten Auftrag, bevor der Kunde ihn ausschreibt.
Und er glättet die Auslastung: Wartungen lassen sich in die Wochen legen, in denen ohnehin wenig läuft — anders als ein Bauauftrag, der zu seinem Termin stattfindet.
Welche Grenzen setzt das AGB-Recht?
Wenn Sie den Vertrag mit vorformulierten Bedingungen gegenüber einem Verbraucher schließen, gilt § 309 Nr. 9 BGB. Danach ist unwirksam: eine Laufzeitbindung von mehr als zwei Jahren, eine stillschweigende Verlängerung um jeweils mehr als ein Jahr und eine Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten vor Ablauf.
Eine unwirksame Klausel fällt ersatzlos weg — an ihre Stelle tritt das Gesetz, nicht eine abgemilderte Fassung. Wer eine Fünfjahresbindung vereinbart, hat am Ende keine Bindung, nicht eine kürzere.
Gegenüber Unternehmern gilt § 309 Nr. 9 BGB nicht unmittelbar. Über § 307 BGB kann eine überlange Bindung aber auch dort unwirksam sein — die Grenzen sind nur weiter, nicht weg.
Brauche ich einen Kündigungsbutton?
Wenn Verbraucher den Vertrag über eine Website schließen können, ja. § 312k BGB verlangt dann eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen", die ohne Umwege zu einer Bestätigungsseite führt.
Die Kündigung muss dort ohne Anmeldung möglich sein, und der Verbraucher bekommt eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
Fehlt der Button, kann der Verbraucher jederzeit und ohne Frist kündigen — und es ist abmahnfähig.
Wird der Vertrag ausschließlich vor Ort oder per E-Mail geschlossen, greift § 312k nicht. Die Abgrenzung hängt daran, wie der Abschluss tatsächlich zustande kommt, nicht daran, was auf der Website steht.
Wie rechne ich ihn ab?
Wiederkehrend und im Voraus oder nachschüssig — beides ist möglich, es muss nur vereinbart sein. Umsatzsteuerlich sind es Teilleistungen, wenn der Vertrag sie so vorsieht; sonst entsteht die Steuer mit Ablauf des jeweiligen Zeitraums.
Jede Rechnung braucht die vollständigen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG — auch die zwölfte. Der Leistungszeitraum ist dabei die Angabe, die am häufigsten fehlt.
Ist eine bestimmte Stundenzahl enthalten, gehört sie mitgeführt: Was darüber hinausgeht, ist Mehraufwand und keine Kulanz.
Bei einer Preisanpassung braucht es eine wirksame Klausel oder eine neue Vereinbarung. Eine einseitige Erhöhung ohne Grundlage ist keine.
Was gehört inhaltlich hinein?
Der Umfang: Was wird gewartet, wie oft, in welchem Zeitfenster. „Jährliche Wartung" ist zu wenig — es entscheidet später, ob eine Leistung enthalten war.
Die Reaktionszeit bei Störungen, und ob sie überhaupt Teil des Vertrags ist. Eine zugesagte Reaktionszeit ist eine Verpflichtung, kein Serviceversprechen.
Was nicht enthalten ist: Verschleißteile, Material, Anfahrt außerhalb der vereinbarten Termine. Diese Liste erspart die meisten Diskussionen.
Und die Dokumentation: Was nach der Wartung festgehalten wird, und wer es bekommt. Bei sicherheitsrelevanten Anlagen ist das oft die eigentliche Leistung.
Wie bildet NexDeck das ab?
Ein Wartungsvertrag kann direkt aus einem angenommenen Angebot entstehen — die Positionen sind dann dieselben, die der Kunde gesehen hat.
Die wiederkehrenden Rechnungen erzeugt ein täglicher Lauf zum vereinbarten Termin. Was entsteht, ist ein Entwurf; finalisiert und versendet wird von Ihnen.
Beim Versand eines Vertrags, der ein Dauerschuldverhältnis mit einem Verbraucher begründet, prüft NexDeck vorher, ob die Anbieterangaben vollständig sind — ohne sie könnte die § 312k-Kündigungsseite nicht rechtssauber ausgeliefert werden. Der Versand wird dann blockiert, nicht stillschweigend durchgelassen.
Die enthaltenen Stunden werden gegen die erfassten Zeiten geführt, sodass Mehraufwand sichtbar wird, bevor er verschenkt ist.
Produktbezug
Woher das kommt.
- § 309 Nr. 9 BGBGrenzen für Laufzeit, stillschweigende Verlängerung und Kündigungsfrist in AGB gegenüber Verbrauchern. · abgerufen am 03.09.2026
- § 307 BGBInhaltskontrolle; greift auch gegenüber Unternehmern bei unangemessener Benachteiligung. · abgerufen am 03.09.2026
- § 312k BGBKündigungsbutton bei online geschlossenen Verbraucherverträgen über Dauerschuldverhältnisse. · abgerufen am 03.09.2026
- § 14 Abs. 4 UStGPflichtangaben; der Leistungszeitraum fehlt bei wiederkehrenden Rechnungen am häufigsten. · abgerufen am 03.09.2026
- § 13 Abs. 1 Nr. 1 UStGEntstehung der Steuer; Teilleistungen bei entsprechender Vereinbarung. · abgerufen am 03.09.2026
Verfasst von Stephan Grundmeyer. Stand 3.9.2026, nächste Prüfung 1.3.2027. Dieser Artikel gibt den Stand der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.