Wissen · Stand 3.9.2026

Skonto ändert nicht nur den Betrag, sondern drei Dokumente gleichzeitig.

Zieht der Kunde Skonto, mindert sich das Entgelt — und damit auch die Umsatzsteuer (§ 17 Abs. 1 UStG). Die Berichtigung erfolgt in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der Abzug tatsächlich vorgenommen wurde; eine neue Rechnung ist dafür regelmäßig nicht nötig, wenn die Skontovereinbarung in der Rechnung steht. In einer E-Rechnung muss sie dort allerdings **strukturiert** stehen — EN 16931 kennt dafür kein eigenes Feld.

Was passiert steuerlich, wenn der Kunde Skonto zieht?

Das Entgelt mindert sich. Nach § 17 Abs. 1 UStG ist die geschuldete Umsatzsteuer entsprechend zu berichtigen — und beim Kunden die abgezogene Vorsteuer.

Der Zeitpunkt ist wichtig: Berichtigt wird in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der Skontoabzug tatsächlich vorgenommen wurde — nicht rückwirkend im Monat der Rechnung.

Eine neue Rechnung ist dafür regelmäßig nicht erforderlich, wenn die Skontovereinbarung bereits in der ursprünglichen Rechnung steht. Genau deshalb gehört sie dort hinein und nicht nur in die Auftragsbestätigung.

Wie wird Skonto in einer E-Rechnung notiert?

Hier steckt die Falle, die man erst beim ersten abgelehnten Beleg bemerkt: EN 16931 kennt keine strukturierte Skonto-Angabe. Es gibt kein eigenes Feld dafür.

XRechnung hat deshalb eine Konvention für das Freitextfeld BT-20 (Zahlungsbedingungen) geschaffen. Die Angabe folgt einem festen Muster, in Großbuchstaben, mit Punkt als Dezimaltrennzeichen und zwei Nachkommastellen:

`#SKONTO#TAGE=14#PROZENT=2.25#`

Für Verzugszinsen gilt dasselbe Muster mit dem Schlüsselwort `VERZUG`. Strukturierte und unstrukturierte Angaben dürfen im selben Feld nebeneinander stehen — der Freitext für Menschen, das Muster für Maschinen.

Steht das Skonto nur als Satz im Fließtext („2 % bei Zahlung binnen 14 Tagen"), kann die Software des Empfängers es nicht auswerten. Die Rechnung ist damit nicht falsch, aber der Skontoabzug wird beim Kunden von Hand gebucht — oder übersehen.

Gilt Skonto auch auf Abschlagsrechnungen?

Nur, wenn es vereinbart ist. Skonto ist keine gesetzliche Einrichtung, sondern eine Vereinbarung — ohne sie gibt es keinen Anspruch darauf.

Ist die VOB/B vereinbart, gilt derselbe Grundsatz: Ein Skontoabzug setzt eine Skontovereinbarung voraus, und die Zahlung muss innerhalb der Skontofrist erfolgen (VOB/B § 16 Abs. 5).

Der häufigste Streitfall in der Praxis ist der einseitige Abzug: Der Kunde zahlt verspätet und zieht trotzdem Skonto. Das ist kein Skonto, sondern eine Kürzung — die Forderung besteht in Höhe des Abzugs weiter.

Bei Abschlägen ist außerdem zu klären, ob sich Skonto auf den einzelnen Abschlag oder auf die Schlussrechnung bezieht. Ohne Regelung dazu entsteht der Streit später beim Ausgleich.

Was, wenn der Kunde zu spät zahlt und trotzdem kürzt?

Dann ist die Restforderung offen, und Sie können sie geltend machen. Der Vorgang endet nicht mit dem Zahlungseingang.

Praktisch braucht es dafür zwei Dinge: das Zahlungsdatum und die Skontofrist, beide dokumentiert. Wer nur sieht, dass „etwas eingegangen" ist, merkt den Abzug oft gar nicht.

Deshalb ist der offene Restbetrag nach einer Teilzahlung der wichtigere Wert als der Kontostand. Er verschwindet leicht, wenn eine Rechnung nach einer Zahlung pauschal als erledigt gilt.

Wie handhabt NexDeck das?

Die Skontovereinbarung gehört zu den Zahlungsbedingungen der Rechnung und wandert in die E-Rechnung — in das Feld, das der Empfänger auswerten kann.

Beim Zahlungseingang wird die Kontobewegung mit der offenen Rechnung abgeglichen. Bleibt ein Rest offen, steht er als Rest da — die Rechnung gilt nicht automatisch als ausgeglichen, nur weil eine Zahlung eingegangen ist.

Ob ein Abzug berechtigt war, entscheidet die Vereinbarung und das Zahlungsdatum — nicht die Software. NexDeck zeigt beides nebeneinander.

Produktbezug

Woher das kommt.

  • § 17 Abs. 1 UStGÄnderung der Bemessungsgrundlage; Berichtigung im Zeitraum der tatsächlichen Inanspruchnahme. · abgerufen am 03.09.2026
  • EN 16931Europäische Norm für die elektronische Rechnung — enthält kein eigenes Feld für Skonto. · abgerufen am 03.09.2026
  • XRechnung, Feld BT-20 (Zahlungsbedingungen)Konvention für strukturierte Skonto- und Verzugsangaben: #SKONTO#TAGE=n#PROZENT=n.nn#, Versalien, Punkt als Dezimaltrenner, zwei Nachkommastellen. · abgerufen am 03.09.2026
  • ZUGFeRD 2.2, ImplementierungsleitfadenÜbernimmt die Darstellung der Zahlungsbedingungen einschließlich Skonto. · abgerufen am 03.09.2026
  • VOB/B § 16 Abs. 5Skontoabzug setzt eine Vereinbarung und fristgerechte Zahlung voraus. · abgerufen am 03.09.2026

Verfasst von Stephan Grundmeyer. Stand 3.9.2026, nächste Prüfung 1.3.2027. Dieser Artikel gibt den Stand der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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