Wissen · Stand 3.9.2026
Der Sicherheitseinbehalt ist Ihr Geld, das jemand anders liegen hat.
Er sichert Mängelansprüche und läuft deshalb über Jahre — bei einem Bauwerk nach VOB/B vier Jahre, nach BGB fünf. Sie können ihn regelmäßig gegen eine Bürgschaft ablösen und sofort über das Geld verfügen. Ist ein Bareinbehalt vereinbart, ist er nach VOB/B § 17 Abs. 6 binnen 18 Werktagen nach der Mitteilung des einbehaltenen Betrags auf ein Sperrkonto einzuzahlen — geschieht das nicht, können Sie nach Nachfrist die Auszahlung verlangen.
Wofür wird überhaupt einbehalten?
Für den Fall, dass später ein Mangel auftritt und Sie ihn nicht beseitigen — dann kann der Auftraggeber auf die Sicherheit zugreifen. Üblich sind Größenordnungen von drei bis fünf Prozent der Auftragssumme.
Der Einbehalt ist damit nicht ein Preisnachlass und auch keine Anzahlung auf künftige Nacharbeit. Es ist Ihr verdientes Geld, das treuhänderisch festgehalten wird.
Die Laufzeit richtet sich nach der Verjährung der Mängelansprüche: bei Bauwerken vier Jahre, wenn die VOB/B vereinbart ist (§ 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B), und fünf Jahre nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, wenn sie es nicht ist. Beide Fristen beginnen mit der Abnahme.
Die vier Jahre sind kein Naturgesetz: Rügen Sie einen Mangel vor Fristablauf schriftlich, verlängert sich die Frist für diesen Mangel nach VOB/B § 13 Abs. 5 Nr. 1 um zwei Jahre. Ein Einbehalt kann also länger gebunden sein, als der Kalender vermuten lässt.
Kann ich den Einbehalt ablösen?
In der Regel ja — durch eine Gewährleistungsbürgschaft einer Bank oder eines Kreditversicherers. Der Auftraggeber bekommt dieselbe Sicherheit, Sie bekommen Ihr Geld.
Nach VOB/B § 17 Abs. 3 kann die Art der Sicherheit gewechselt werden. Bei einem BGB-Vertrag hängt es davon ab, was vereinbart ist.
Die Bürgschaft kostet Avalprovision — meist ein bis zwei Prozent der Bürgschaftssumme im Jahr. Rechnen Sie das gegen: Ein Einbehalt bindet den vollen Betrag über Jahre, die Bürgschaft kostet einen Bruchteil davon und verschafft Liquidität.
Achten Sie darauf, dass die Bürgschaft befristet ist oder klar an die Verjährungsfrist gekoppelt. Eine unbefristete Bürgschaft, die niemand zurückgibt, belastet Ihre Kreditlinie unbegrenzt weiter.
Was bedeutet die Sperrkonto-Regel?
Bleibt es beim Bareinbehalt, teilt der Auftraggeber Ihnen den einbehaltenen Betrag mit und zahlt ihn — wenn Sie es verlangen — binnen 18 Werktagen nach dieser Mitteilung auf ein Sperrkonto ein (VOB/B § 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 3). Die Frist läuft also ab der Mitteilung, nicht ab der Rechnung.
„Sperrkonto" heißt: ein Konto, über das der Auftraggeber nicht allein verfügen kann — in der Praxis ein Und-Konto, über das beide Seiten nur gemeinsam verfügen. Ein normales Geschäftskonto des Auftraggebers mit dem Vermerk „gesperrt" ist keines.
Tut er es nicht, setzen Sie ihm eine Nachfrist. Verstreicht auch die, können Sie die Auszahlung des Einbehalts verlangen; er verliert dann das Recht, ihn zu behalten (VOB/B § 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 4).
Das ist der praktisch wertvollste Absatz dieses Artikels — und der am seltensten genutzte. Viele Einbehalte liegen jahrelang auf dem Geschäftskonto des Auftraggebers, weil niemand nachfragt.
Die Zinsen des Sperrkontos stehen Ihnen zu.
Wann ist eine Einbehaltsklausel angreifbar?
Wenn sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers steht, unterliegt sie der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Der Bundesgerichtshof hat dazu eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt.
Wiederkehrende Prüfungspunkte sind: Gibt es eine Austauschbefugnis durch Bürgschaft? Ist die Höhe angemessen? Ist die Laufzeit an die Verjährung gekoppelt oder länger? Wird der Einbehalt auf ein Sperrkonto gelegt?
Ob eine konkrete Klausel wirksam ist, entscheidet sich am Wortlaut und am Vertragsgefüge. Das ist eine anwaltliche Prüfung — die Frage lohnt sich aber, weil eine unwirksame Klausel den Einbehalt insgesamt entfallen lässt.
Wie behalte ich den Überblick über offene Einbehalte?
Mit einer Liste, die drei Dinge je Vorgang führt: Betrag, Freigabedatum und Art der Sicherheit. Ohne Freigabedatum ist ein Einbehalt praktisch verloren — niemand erinnert sich vier Jahre später an eine Rechnung.
Das Freigabedatum ergibt sich aus dem Ende der Verjährungsfrist, die mit der Abnahme beginnt. Die Abnahme ist deshalb der Termin, den man festhält.
Vor dem Fristende gehört eine Wiedervorlage in den Kalender: Ist der Einbehalt freizugeben? Ist die Bürgschaft zurückzufordern?
Wie bildet NexDeck das ab?
Der Einbehalt wird als eigener Posten auf der Rechnung geführt, nicht als Fließtext. Der Rechnungsbetrag bleibt vollständig; der einbehaltene Teil ist nicht fällig bis zum Freigabedatum und erscheint entsprechend in den offenen Posten.
Der Betrag wird als Schnappschuss auf dem Beleg festgehalten, damit er auch nach Jahren noch dem Vorgang zugeordnet werden kann.
Bis Anfang September 2026 stand der Einbehalt bei uns nur im Fließtext, während der Gesamtbetrag voll blieb. Aufgefallen ist das niemandem, weil von 321 Rechnungen keine einzige einen trug — ein Fehler, den erst die Nutzung sichtbar gemacht hätte.
Produktbezug
Woher das kommt.
- VOB/B § 17Sicherheitsleistung; Abs. 3 Austausch der Sicherheit; Abs. 6 Nr. 1 S. 3 Einzahlung binnen 18 Werktagen nach Mitteilung, S. 4 Auszahlungsverlangen nach fruchtloser Nachfrist. · abgerufen am 03.09.2026
- VOB/B § 13 Abs. 4 Nr. 1Verjährung der Mängelansprüche bei Bauwerken: vier Jahre ab Abnahme. · abgerufen am 03.09.2026
- VOB/B § 13 Abs. 5 Nr. 1Schriftliche Mängelrüge vor Fristablauf: zwei Jahre weitere Verjährungsfrist für diesen Mangel. · abgerufen am 03.09.2026
- § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGBVerjährung bei einem Bauwerk: fünf Jahre. · abgerufen am 03.09.2026
- §§ 305 ff. BGBInhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. · abgerufen am 03.09.2026
- § 641 BGBFälligkeit der Vergütung, Anknüpfung an die Abnahme. · abgerufen am 03.09.2026
Verfasst von Stephan Grundmeyer. Stand 3.9.2026, nächste Prüfung 1.3.2027. Dieser Artikel gibt den Stand der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.