# Verzug beginnt meistens nicht mit der Mahnung, sondern vorher.

Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug ein — ohne dass gemahnt werden muss (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber einem Verbraucher gilt das nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde. Ab dann laufen Verzugszinsen: neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz im Geschäftsverkehr ohne Verbraucher, fünf mit. Dazu kommt dort eine Pauschale von 40 €.

> Stand: 2026-09-03 · Nächste Prüfung: 2027-03-01 · Verfasst von Stephan Grundmeyer
> Quelle: https://nexdeck.de/wissen/mahnwesen-verzug-286-288-bgb/

## Muss ich mahnen, damit Verzug eintritt?

In den meisten Fällen nicht. § 286 Abs. 3 BGB sagt: Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt **spätestens** in Verzug, wenn er nicht innerhalb von **30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang** einer Rechnung leistet.

„Spätestens" ist das entscheidende Wort. Verzug kann **früher** eintreten — etwa wenn ein Zahlungsziel kalendermäßig bestimmt ist („zahlbar bis 15. April"). Dann braucht es die 30 Tage nicht.

Gegenüber einem **Verbraucher** greift die 30-Tage-Regel nur, wenn in der Rechnung **ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen** wurde. Fehlt der Hinweis, hilft nur die Mahnung.

Eine Mahnung bleibt trotzdem sinnvoll — nicht rechtlich, sondern praktisch: Sie ist oft der Anlass, dass jemand die Rechnung überhaupt heraussucht.

## Wie hoch sind die Verzugszinsen?

Bei Rechtsgeschäften, an denen **kein Verbraucher** beteiligt ist: **neun Prozentpunkte** über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

Ist ein Verbraucher beteiligt: **fünf Prozentpunkte** über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).

Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgesetzt — zum 1. Januar und zum 1. Juli. Für die Berechnung gilt der Satz des jeweiligen Zeitraums, nicht ein fester Wert.

Gerechnet wird **taggenau** ab dem Tag nach Verzugseintritt.

## Was ist die 40-Euro-Pauschale?

Ist der Schuldner **kein Verbraucher**, kann der Gläubiger nach § 288 Abs. 5 BGB zusätzlich eine Pauschale von **40 €** verlangen — je Verzugsfall, unabhängig davon, ob tatsächlich Kosten entstanden sind.

Sie ist auf einen später geltend gemachten Schadensersatz für Rechtsverfolgungskosten **anzurechnen**. Sie kommt also nicht obendrauf, wenn ohnehin ein Anwalt eingeschaltet wird.

Bei mehreren offenen Abschlagsrechnungen ist jede ein eigener Verzugsfall — der Betrag summiert sich entsprechend.

## Wie verkürze ich die Frist?

Indem Sie ein **kalendermäßig bestimmtes** Zahlungsziel vereinbaren. „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum" ist bestimmbar; mit Ablauf dieser Frist tritt Verzug ein, ohne dass gemahnt werden muss und ohne die 30 Tage abzuwarten.

Gilt die **VOB/B**, werden Abschlagszahlungen binnen 21 Tagen nach Zugang der Aufstellung fällig; die Schlusszahlung hat ihre eigene Frist.

Was Sie nicht verkürzen können, ist der **Zugang**. Die Frist läuft ab Zugang der Rechnung — und den müssen im Streitfall Sie beweisen. Ein Versandprotokoll ist deshalb mehr wert, als es aussieht.

## Und wenn trotzdem nicht gezahlt wird?

Dann bleibt der gerichtliche Weg — Mahnbescheid oder Klage. Beides setzt voraus, dass die Forderung nachvollziehbar belegt ist: Vertrag, Leistungsnachweis, Rechnung, Zugang.

Im Bauvertrag steht davor noch ein eigenes Mittel: die **Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB**. Sie können Sicherheit für die noch nicht gezahlte Vergütung verlangen und die Arbeit einstellen, wenn sie nicht gestellt wird.

Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Einzelfall ab — insbesondere davon, ob der Kunde die Forderung bestreitet oder nur nicht zahlt. Das gehört zur Rechtsberatung.

## Wie unterstützt NexDeck das?

Offene Posten stehen mit Fälligkeitsdatum und Tagen im Verzug da — nicht als Kontostand, sondern je Rechnung. Eine Teilzahlung schließt eine Rechnung nicht automatisch; der Rest bleibt sichtbar.

Der Zahlungseingang wird mit der offenen Rechnung **abgeglichen**; der Abgleich läuft über die Rechnungsnummer im Verwendungszweck.

Mahnstufen und Texte sind hinterlegbar; versendet wird nach Ihrer Freigabe, nicht nach Zeitplan.

Zinssätze und Pauschalen rechnet NexDeck nicht selbst aus. Ob und in welcher Höhe sie anfallen, hängt an Fälligkeit, Zugang und Vertragspartner — das ist eine rechtliche Beurteilung, keine Formel.

## Woher das kommt

- **§ 286 Abs. 3 BGB** — Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung; bei Verbrauchern nur mit Hinweis in der Rechnung. (abgerufen am 03.09.2026)
- **§ 286 Abs. 2 BGB** — Verzug ohne Mahnung bei kalendermäßig bestimmter Leistungszeit. (abgerufen am 03.09.2026)
- **§ 288 Abs. 1 BGB** — Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Beteiligung eines Verbrauchers. (abgerufen am 03.09.2026)
- **§ 288 Abs. 2 BGB** — Neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung. (abgerufen am 03.09.2026)
- **§ 288 Abs. 5 BGB** — Pauschale von 40 Euro je Verzugsfall; anzurechnen auf Rechtsverfolgungskosten. (abgerufen am 03.09.2026)
- **§ 247 BGB** — Basiszinssatz; halbjährliche Anpassung zum 1. Januar und 1. Juli. (abgerufen am 03.09.2026)
- **§ 650f BGB** — Bauhandwerkersicherung; Leistungsverweigerungsrecht, wenn keine Sicherheit gestellt wird. (abgerufen am 03.09.2026)
- **VOB/B § 16 Abs. 1** — Fälligkeit von Abschlagszahlungen binnen 21 Tagen nach Zugang der Aufstellung. (abgerufen am 03.09.2026)

Dieser Artikel gibt den Stand der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
